Satzung / Schiedsgericht

Satzung 2019

Das Turnier-Schieds-Gericht des BC Leipzig (TSG)

Mitglieder (seit 28.03.2016)
(in alphabetischer Reihenfolge)

Dr. Andreas Deter
Dr. Uwe Klaus

Zum Verständnis:
Das TSG entscheidet in folgenden Fällen:

  1. der mitspielende Turnierleiter ist verhindert
  2. der mitspielende Turnierleiter ist selbst in einen Streitfall involviert
  3. bei Protest gegen eine Entscheidung des Turnierleiters in Anlehnung an § 6 der Verfahrensordnung des DBV

In den Fällen 1 und 2 kann ein einzelnes Mitglied des TSG entscheiden. Im Fall 3 ist das TSG beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.
Eine Entscheidung im Fall 3 soll innerhalb einer angemessenen Frist getroffen werden.
Eine Protestgebühr wird in der Regel nicht erhoben. Bei aufwendigen Verfahren kann das TSG eine Protestgebühr von 30,00 € festlegen.
Darüber hinaus wird auf die Bestimmungen des §6 VO (2009) hingewiesen