BBO-Hinweise

  1. UNDO: Diese Möglichkeit ist angeschaltet; die Gegner haben aber das Recht, ein UNDO abzulehnen. Falls ein Spieler versucht, eine Aktion rückgängig zu machen und der Gegner nicht damit einverstanden ist, soll der Turnierleiter unverzüglich gerufen werden. Der Turnierleiter hat das Recht, das Rückgängigmachen einer Aktion anzuordnen.
    Ein UNDO ist nur dann zulässig, wenn es sich um einen offensichtlichen Missclick handelt, für eine Umentscheidung soll ein UNDO nicht verwendet werden.
    Nach den TBR können nur Gebote zurück genommen werden, keine gespielten Karten. Deshalb kann der TL das Zurücknehmen gespielter Karten nicht anorden.
  2. Zeitüberschreitung: Ist die Runde zu Ende, wird ein Board automatisch auf 40%/40% gesetzt. Der Turnierleiter soll von den betroffenen Spielern gerufen werden – er wird einen gerechten Score bestimmen und dabei den bisherigen Spielverlauf berücksichtigen. Ist ein Paar der Meinung, dass die Gegner zu viel Zeit in Anspruch nehmen, soll es dies deutlich vor Ende der Runde dem Turnierleiter zur Kenntnis bringen.

III. Alertieren und Auskünfte

  1. Jeder Spieler muss seine eigene Reizung alertieren.
  2. Zu alertieren sind zusätzlich zu den alertpflichtigen Reizungen nach TO 2008:
    • – Künstliche Passen und Rekontras
    • – Kontras, die spezifische Informationen über bestimmte Farben zeigen, wie z. B. DONT nach 1SA oder Support-Kontras.
  3. Jeder Spieler soll, wenn gefragt, Auskunft geben über die Bedeutung seiner Reizung.